Natürlich ist auch eine Online-Beratung nicht umsonst zu haben. Die Transparenz bei der Abrechnung ist jedoch gewahrt.
So geht bereits aus der Honorarrechnung eindeutig hervor, auf welcher Grundlage der Anbieter den Auftrag abgerechnet hat. Zudem kann der Kunde diese Rechnung ohne Weiteres auf marktübliche Preisgestaltung überprüfen, sofern er Zweifel an der Angemessenheit des abgerechneten Betrages hat.
Bei der Online-Beratung kommt hinzu, dass Sie die Rechnung bereits vor der Auftragsannahme durch mich erhalten, sozusagen als Kostenvoranschlag. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie den Betrag überweisen wollen und damit einen Beratungsvertrag mit mir abschließen.
Ich gebe an dieser Stelle bewusst keine allgemeinen Kalkulationsbeispiele, da die Abrechnung eines jeden Falles individuell vorzunehmen ist. Je nach Fall werden natürlich ganz unterschiedliche Gebührentatbestände verwirklicht.
Jedenfalls bleibt die Online-Beratung für Sie zu jedem Zeitpunkt ein nachvollziehbares und überprüfbares Dienstleistungsangebot.
Knut Bochum